Was ich gestern gehört und heute früh selbst gefunden habe ist nicht mehr schön. So unschön das man glauben könnte ich lebe hier in einem Land vor unserer Zeit. Und damit meine ich nicht einen süßen Animationsfilm für Kinder sondern eher Zustände die mich an die graue Vorzeit erinnern.
Ich fange mal mit den Berichten aus der Praxis an:
Autisten sind gefährlich! Glaubt Ihr nicht? In einer Regelschule in Hessen scheint man das so zu sehen. Dort darf ein autistisches Kind in den Pausen nicht mit den anderen Kindern spielen. Ausnahme: Wenn der Schulbegleiter dabei ist. Die Begründung ist einfach: Das Kind ist gefährlich. Das wurde übrigens auch den anderen Kindern kommuniziert damit sie gar nicht erst auf die Idee kommen den kleinen Autisten zum Spielen zu animieren.
Wie muss das für ein Kind sein nicht mit den Klassenkameraden spielen zu dürfen? Und wenn es das dann darf ist der erwachsene Schulbegleiter quasi immer direkt dabei. Macht das Spaß?
Wie ist das für die anderen Kinder? Das ein Klassenkamerad als gefährlich betitelt wird. Das man im Unterricht neben ihm sitzen aber nicht mit ihm spielen darf?
Ich möchte gar nicht wissen was die Eltern der anderen Kinder darüber und über Autisten denken.
Schulbegleitung ist in Hessen sowieso ein besonderes Thema. Zumindest wenn man ein Kind mit einer sog. seelischen Behinderung hat.
Während Kinder mit anderen Behinderungen die Schulbegleitung über das Sozialamt organisiert bekommen ist in Fällen von seelischen Behinderungen wie Autismus in Hessen das Jugendamt zuständig. Und wenn man dort eine Schulbegleitung beantragt setzt man eine Maschinerie in Gang mit der man nicht rechnet.
Zum Schulbegleiter hinzu bekommt man nämlich, ganz ungefragt und als Pflichtprogramm, die Familienhilfe mit dazu. Wenn es sich um ein einmaliges Angebot handeln würde wäre das vielleicht ja noch ok. Aber was da ins Laufen kommt ist nicht mehr schön. Da kommen z.B. Hilfeplangespräche in Gang. Oder um eine Mutter zu zitieren: Die Familienhilfe wird man nur wieder los wenn man entweder sehr gut informiert ist oder einen rechtlichen Beistand hat.
Ich möchte hier nicht die Institution der Familienhilfe generell verteufeln, aber das man mit einem autistischen Kind quasi unter Generalverdacht gerät das in der Familie etwas nicht rund läuft ist schon heftig. Und das in einer Situation in der die Familienhilfe sicher auch keine Experten zum Thema Autismus vorrätig hat. Was soll das bringen? Nochmal im Klartext: Bloß weil man ein Kind mit einer seelischen Behinderung hat und sogar Hilfe für das Kind anfordert um es in der Schule zu unterstützen heißt das nicht, dass man mit dem Kind in der Familie nicht klarkommt und es ihm dort schlecht geht! So kann man natürlich Eltern auch davon abhalten ihr Kind optimal zu fördern. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Von solchen Fällen abgesehen scheinen wir hier in Hessen uns aber vom Wissenstand über Autismus gesehen doch in der Steinzeit zu befinden.
Bei einer schnellen Recherche zum Thema Autismus in Verbindung mit dem Land Hessen bin ich auf folgendes gestoßen:
Der Flyer zeigt wieder klar: Wenn der Staat mit einem verband zusammenarbeitet ist es Autismus Deutschland. Und die stecken, das haben sie mittlerweile auch selbst erkannt, in einer Zeitschleife. Sie haben sicher in den letzten 30 Jahren eine Menge erreicht für ihre autistischen Kinder. Das sollte man ihnen auch hoch anrechnen. Aber sie sind dort stehen geblieben. Es ist eben einfach nicht mehr Zeitgemäß über Autismus zu reden ohne Autisten zu Wort kommen zu lassen.
Was mich an dem Flyer besonders stört ist der Leitfaden für die Möglichkeit zu Erkennung von Autismus. Genauer gesagt: die Wortwahl dort.
Bizarre Bewegungen
Kein kreatives Spiel
Kein Spiel mit anderen Kindern
Fixierung auf spezielle Themen
Verweigerung von Veränderungen
Keine Angst vor realen Gefahren.
All das ist die Außensicht. Eine Sicht die den Autisten nach der Norm bewertet. Warum Autisten so reagieren kommt hier nicht zu Sprache. Es ist eben die defizitäre Sichtweise die hier zum Tragen kommt. Und das kann in der heutigen Zeit nicht mehr Zeitgemäß sein. Besonders wenn man bedenkt, dass im Rahmen der Inklusion und Unterstützung von Autisten im Bildungsbereich eigentlich die Stärken zählen sollten. Stattdessen herrschen hier das Defizitdenken und ein gewisser Normanspruch vor.
Aber es geht auch noch schlimmer. Auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverband Hessen kann man folgendes Interview finden.
Noch bevor wir erfahren mit wem das Interview geführt wurde können wir folgenden Satz lesen:
Autismus: in der eigenen Welt gefangen
Danach erfahren wir, dass das Interview mit der, wohl damaligen, Ärztlichen Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Rheinhöhe geführt wurde.
Es folgt ein Ausschnitt aus dem Buch Rainman von 1989. Ich denke spätestens seit Mitte der 90er sollte bekannt sein, dass Rain Man eben nicht den typischen Autisten darstellt.
Nachfolgend einige Zitate aus dem Interview, ich lasse sie unkommentiert stehen.
Die Eltern glauben zunächst, ein besonders braves Kind zu haben, das sie getrost auch abends allein lassen können, das keine Probleme macht. Sie merken erst sehr spät, dass dieser „Bravheit“ eine schwere Störung zugrunde liegt.
Bei hochgradig autistischen Kindern muss eine Basisstimulation durchgeführt werden, die Verhaltenstherapie beginnt mit einem Aufmerksamkeitstraining und Herstellen von Blickkontakt.
Nach Beendigung der stationären Therapie, die in schweren Fällen durchaus ein bis zwei Jahre dauern kann, ist die Überleitung in die ambulante Behandlung sehr wichtig. Autisten neigen dazu, in ihrer alten familiären Umgebung wieder in alte Verhaltensweisen zurückzufallen. In schwierigen Fällen sind die Betreuer schon für mehrere Tage mit in die Familie gegangen, damit die neuerworbenen Fähigkeiten nicht sofort wieder in Vergessenheit gerieten.
Es ist wichtig, die Eltern während der ganzen Therapie intensiv zu begleiten, sie mit einzubeziehen und den geänderten Umgang mit ihrem Kind sorgfältig einzuüben. Es ist wichtig, die Eltern aufmerksam zu machen auf örtliche Regionalverbände des Bundesverbandes „Hilfe für das autistische Kind“, Vereinigung zur Förderung autistischer Menschen e. V. (Zentrale: Bebel-Allee 141 in 2000 Hamburg 60)
Anmerkung: An diesem Teil erkenn man wie alt das Interview sein muss. Warum steht das HEUTE noch auf den Internetseiten? Die Umstellung der Postleitzahlen war 1993! Ich könnte wetten, dass der Text nicht seit 1993 im Internet steht.
In dem Film „Rainman“ kehrt der autistische Raymond nach seinem erfolglosen „Ausflug“ in die Welt „Draußen“ zurück in die Psychiatrische Klinik.
Die Nachsorge hängt wesentlich davon ab, wie weit die Eltern fähig sind, sich die fachkundigen Hilfen anzueignen, konsequent und gleichzeitig geduldig bestimmte Leistungen von ihrem Kind zu verlangen, ohne jedoch das Kind zu überfordern und damit seine Lern- und Leistungsfähigkeit zu blockieren. Einen Drehtüreffekt bemerken wir eigentlich nur, wenn die Eltern selber psychopathologisch sehr auffällig gestört sind und sich nicht auf die angebotenen Hilfen einlassen können.
Auch bei überdurchschnittlicher Intelligenz entsprechen die Leistungen autistischer Kinder nicht dem erwarteten Niveau. Sie sind unfähig, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Auch können sie eine Gefahr nicht erkennen.
Es gibt sicher noch mehr Stellen die einen aufregen könnten. Das waren nur mal meine Highlights. Das Sahnestückchen folgt aber am Ende des Artikels: Die Literaturempfehlungen bzw. deren Veröffentlichungsdatum. Die empfohlene Literatur ist aus den Jahren 1990, 1989, 1985, 1984 und 1977!
Was für mich nach den letzten 24 Stunden als Fazit bleibt? Hessen ist in der Thematik Autismus nicht nur ein Entwicklungsland, wir leben in der Steinzeit! Was nützen uns die neusten Erkenntnisse und die Tendenz dazu mehr die Autisten selbst zu befragen, wenn wir nicht gefragt werden und im modernen Internet Texte auftauchen die längst überholt sind aber dank einem Template das Copyright von 2014 tragen?
Ich lasse mal den hessischen Bildungsserver etwas zum Thema Autismus sagen:
Das Zeitfenster ist geschlossen, seit dem 12.05.2014 ist Autismus in meinem Bundesland nicht mehr verfügbar.
Ich lebe wirklich in einem „Neuland“ vor unserer Zeit!
Gibt es etwas, dass von uns gemacht werden kann?
Informieren, Informieren, Informieren. Eltern Alternativen und Hilfestellung für die Zeit nach der Diagnose bieten. Und Behörden zeigen das es mehr als die Sichtweise der Angehörigenverbände gibt.
Ich bin schon dabei, zu informieren. Da ich aber noch in der mich-selber-kennenlern-phase bin, gehe ich es noch langsam an. Ausserdem möchte ich mich mit meiner Therapeutin noch ein wenig in die Materie einarbeiten, bevor ich die ganz grosse Keule schwinge.
Wie schwer das mit dem Informieren ist, merke ich schon in der eigenen Familie ist. Da habe ich teilweise schon das Gefühl, es wäre einfacher, den Mond mit einer Leiter erreichen zu wollen, als es der Familie beizubringen 😉
Quergedachtes, als Inklusionsbotschafter könntest du bitte mal mit den Jobcentern reden. Der Umgang mit den Kunden allg. und mit Behinderten ist nicht menschenwürdig.
Da wechselt der SB nicht nachvollziehbar und abrupt, nie weiss man wer zuständig, man wird unsachlich vollgepöbelt, wenn man kritische Nachfragen stellt, es wird übertrieben sanktioniert und die neuen SB lesen die Akte nicht, gehen nict auf die individuelle Situation des Kunden ein. Mind. 50 % der der Sanktionen wird vom Gericht wieder kassiert, leider ist es extrem nervenaufreibend +zeitaufwändig von seinen rechten gegen Behördenbescheide gebrauch zu machen, ohne mind. eine Ausbil
dung als VFA, fehlt einem das einschlägige Fachwissen um den JC mit ihren eigenen §§§ zu zeigen wo sie einen Fehler gemacht haben. Meine Unterstützer fühlen sich extrem gestresst durch das extrem unkooperative Verhalten der JC.
Bsp aus der JC-Praxis gefällig???: AS-Kundin mit Kleinkind, frisch diagnostiziert vergisst im chaos Nachweis rechtzeitig an JC zu schicken. JC zahlt zu viel, fordert zurück, Kundin zahlt fristgerecht+überpünklich die geforderte Summe zurück. Monate später kommt ein Anhörungsschreiben vor dem Bussgeldbescheid, wegen dem angeblich verspäteten Nachweis, wieder monate später kommt ein Bussgeldbescheid über 150 Euronen, gädigerweise hatte man di Strafsumme schon gedeckelt wegen geringem Einkommen, Kundin legt Einspruch ein beruft sich auf Verjährung wegen überlanger Bearbeitungsdauer bzw. verspäteter Straferfolgung, Richter am Amtsgericht kassiert Bussgeldbescheid, kosten trägt die Staatskasse. Den Bussgeldbescheid hätt sich Jc sparen können. Die kundin hatte den Vorteil juristisch einschlägig vorgebildet gewesen zu sein, sowie Hilfe aus einem ALgII-Forum erhalten zu haben. O-Ton: User als AlgII-Forum: Pass auf, Behinderte sind ne beliebte Zielscheibe für Schikane durch die Vögel vom JC. Die werdens immer wieder versuchen mit schikamösen Bescheiden.
Das ganze JC-System ist von der Wurzel her krank. Das Sanktionssystem haut auch nicht hin, denn es hat eine 0-Fehler-Toleranz und geht davon aus dass jeder die §§ des SGB II versteht. Dies ist aber mitnichten der Fall, wirkliches Verstehen ist Menschen vorbehalten die mind. 1 Semester sozialrecht hatten. Menschen sind aber nicht perfekt, mache jede Tag Fehler sowohl Kunden als auch SB. Ausserdem werden nur die Fehler der Kunden sanktioniert, nicht die der MA.
Fall 2: Kundin möchte neben Mutter ziehen, damit diese sie unterstützen kann, Hilfebedarf Pflegestufe 0 besteht externe Hilfe durch prof. Träger erhält sie nicht, da zu teuer und Sozialbehören nicht zahlen. JC schickt extrem pietätloses Ablehnungsschreiben, wo in keinster Weise ein Eingehen auf die individuelle Lebensizuation der Kundin eingeht. Widerspruchsverfahren und Beschwerde gegen SB läuft.
Die Gesundheitsreform ist auch der totale Murks, Fahrtkosten zur AS.Diagnostik werden nicht gezahlt, die KK darf gem. gesunsheitsreform nicht, das JC will aus Kostengründen nicht.
@Ausbildung: Mir wurde nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung verweigert mit der Begründung wegen eines gewährten Nachteilsausgleiches bei der Ausbildungsabschlussprüfung wäre ich nicht belastbar genug für den Job. Leider hat die hinterhältige eiskalte Personalerin drauf gegeachtet, dass sie sich AGG-technisch nicht angreifbar macht. Sowie wurde mir notwendige Unterstützung verweigert, die Gelder der Agentur f. Arbeit wurden zweckentfremdet verwendet, die Arbeit des IFD wurde behindert, mein sehr engagierter SB der Agentur f. Arbeit sprach von sehr unkooperativem Verhalten des Betriebes. Jetzt weiss ich warum mein Mitbewerber kurz vor Ausbildungstart das Weite gesucht hat und die Ausbildungsplätze noch kurz vor Ausbildungsstart vakant waren. Wahrscheinlich war vielen bekanntl das das ein öff. AG ist der Sch****mit Azubis umgeht.
Sehr zu bemängeln ist auch die mangelnde Information an welche Stellen man sich wenden kann wenn man Probleme in der Ausbildung hat, als Mensch mit Behinderung.
Von abH hat mir niemend was erzählt, selbst meine Berufschullehrer wussten nichts. Mit abH hätte ich evtl. einen besseren Abschluss gemacht.
Ausserdem hab ich die Lehrstelle bei dem Sch***-Betrieb nur genomen, da ich nix anderes hatte und das Credo damals hiess hauptsache du hast ne Lehrstelle und das Arbeitsamt meine Anmeldung im BBW vergessen hatte.
Die Psycholgenausbildung muss auf reformiert werden, damit keine Menschen mit Autismusspektrumstörung mehr mit Falschdiagnosen wie bipolare Störung oder unreife Persönlichkeit diagnostiziert werden. Medis gegen bipolare Störung wirken bei Menschen mit AS doch sicher anders als gewünscht, über die auswirkungen auf Angehörige sind sich Psychologen nicht wirklich im Klaren.
Ich bin auch ein Opfer falscher psychlog. Diagnose. Das Verfahren gegen die Rehaklinik wegen mangelnder Qualfikation+Behandlungsfehler ist lt. UPD wegen mangelnder Beweislage nicht erfolgversprechend. Mit den Auswirkungen wie Altersarmut, abgehängt vom Arbeitsmarkt muss ich halt leben…. Die für mich geeignete Massnahme kann ich aufgrund persönlicher umstände (Kind) nicht antreten, vor 3 Jahren gab es diesen pers. Umstand noch nicht, als mir die passende Massnahme verweigert wurde und eine unpassene empfohlen wurde.
Jetzt bleibt nur noch eine Qualifizierungsmassnahme über eine WfbM. Nur, wenn ich in der wfbM arbeite gibt es nur ein erbärmlich geringes einkommen. Ansonsten find ich die Arbeitsbedingungen der WfbM spitze.
Stimmt es, dass Arbeitsassistenz zu teuer ist im Vergleich zu WfBM, quergedachtes? Angeblich soll es auch zu wenig verfügbare Arbeitsassistenz-Fachkräfte geben? Behauptet mein JC….
Das persönliche Budget ist auch zu kompliziert im Beantragen, das müsste einfacher sein, sowie dauert die Bewilligung sehr lange.
Ich hoffe du kannst mir noch folgen quergedachtes. Meine Mailaddy siehst du ja, da kannst du mir ja Rückfragen stellen…
Ich bin jedenfalls wahnsinnig wütend auf die Behörden…
Hallo,
ich kann Deine Wut gut verstehen. Ich sehe auch de Problematik zwischen Behörden und Bürgern. Es überschreitet allerdings massiv meine persönlichen Möglichkeiten hier etwas bewegen zu können. Das kann ich als Einzelperson leider nicht leisten.
Grüße
Aleksander
Ich bin fassungslos. Erst unseren Kindern das selbständige Leben abzusprechen, sie zu pathologischen und obendrein uns Eltern als gestört zu bezeichnen ist mehr als frech und unverschämt. Wie erklären die sich denn dann das 1. der Autismus meines Sohnes mit 15! erkannt wurde und 2. meine 2 anderen Kinder nicht autistisch sind?! Ich würde mal sagen da ist den lieben Leuten ein pathologischen Fehler unterlaufen
@ Jenny
unser Ältester war bei Diagnosestellung 13. Und ich habe „Pech“. Alle 4 Kinder sind autistisch.
Aber bis auf den Ältesten, der ein Trauma durch Mobbing hat, „laufen“ die anderen 3 in der Schule „gut“.
Aber hier haben wir Lehrer, die WOLLEN dass es gut läuft!
DAS macht den Unterschied.
Diese Art von Psychologen und angeblich autismuskundigen Leuten sollte man lieber nicht mehr auf Autisten loslassen, es sei denn, man möchte diese dazu bringen, sich irgendwann wirklich entsprechend der Klischees zu verhalten.
Ich hoffe mal, das es nur in Hessen ein solches Ausmaß hat, bei uns in Sachsen könnte es schlimmer sein, aber es wird hier zum Teil noch immer so dargestellt, als sei es etwas Besonderes und Seltenes, dass ein Autist Abitur macht.
Da hilft nur eines: anderen zu erzählen, was Autismus wirklich ist (nicht nur dass es Autismus gibt).
Auf dem Bildungsserver für Hessen habe ich eine recht gute Darstellung für Nachteilsausgleiche gefunden. Aber, welch Wunder, gibt es mal wieder nur bis zur SEK I, also Haupt- oder Realschule, für die SEK II (Gymnasium) gibt es mal wieder NICHTS.
Auf dem sächsischen Bildungsserver findet man unter „Nachteilsausgleich Autismus“ NICHTS!
Sorry, für Hessen habe ich tatsächlich noch was für das Abitur gefunden. Anders als in NRW scheint es hier tatsächlich was zu geben.
Unter anderem tatsächlich etwas, dass die Arbeit in Deutsch zu Lyrik vereinfachen kann.
Es sind PowerPointPräsentationen. Ihr findet diese auf dem Bildungsserver Hessen unter „Nachteilsausgleich Autismus“.
n NRW wird immer auf die Zielgleicheit hingewiesen. Und Zielgleichheit scheint Hilfen auszuschließen!
Bezüglich der gymnasialen Oberstufe habe ich noch einen Artikel gefunden. Ich bin wirklich positiv überrascht, was da so alles ermöglicht werden kann. (http://www.familienfreund.de/news-fuer-mitarbeiter/schule-in-sachsen-mit-asperger-syndrom-die-schulzeit-verlaengern.html)
Vielen Dank für diesen Hinweis 🙂
Beim VDS Landesverband Sachsen gibt es eine Arbeitsgruppe Autismus, die speziell für Lehrer ein ausführliches Konzept zur Förderung von autistischen Schülern erarbeitet hat (Siehe auch: http://autismuszentrum-oberlausitz.de/wp-content/uploads/AG_Autismus_VDS-Sachsen_2013_autismusspezifische_Foerderplanung.pdf). Ich habe allerdings keinen Überblick darüber, inwiefern das in den Schulen bereits so angewandt wird.
Danke Johannes,
das ist ein gut durchdachtes Konzept für Förderschulen.
Viele dieser Pläne findet man nur sehr schwer.
Was jetzt interessant wäre, wirklich richtig interessant, ob auch „norm“ale Gymnasien nach diesem Konzept arbeiten.
In NRW gibt es Fachberater für Nachteilsausgleiche und auch für Sonderpädagogik. Diese sind dezentral in den Regierungsbezirken angesiedelt. Leider nehmen diese nichts aus anderen Bundesländern an, da es ja föderalistisch geregelt ist.
Was mir bei Förderschulen massiv bitter aufgestoßen ist, dass man eine Schweigepflichtsentbindung zu leisten hat (Schule => Therapeuten, Ärzte, Ämter) ob nun minder- oder volljährig und alle Gespräche dann „direkt“ geführt werden. Also werden bei Internaten oftmals die Eltern oder der volljährige Autist ausgehebelt.
Ein Missstand, den ich nicht nachvollziehen kann. Man kann doch nicht generalisiert sagen, dass Eltern nicht in der Lage sind komplexen Sachverhalten zu folgen bzw. sich in die Thematik einzulesen.
Und aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, „Nein, das tue ich nicht!“.
Und ich kann auch nicht dazu anraten.
Nur weil eine Behinderung vorliegt, ist man doch nicht blöde und darf nicht mehr mitentscheiden! 🙄
In dem Forum, in dem ich schreibe, sammeln wir übrigens aus allen Bundesländern solche Informationen bzw. Ideen, um einen Handlungsplan bzw. eine Argumentationsgrundlage in der Hand zu haben.
Die meisten Eltern sind in der akuten Situation mit der Suche absolut überfordert!
Ich warte eigtl darauf, dass solche Maßnahmen bei mir als 26-jährige Erwachsene angewendet werden. „Du kannst dir niemals sicher sein“.
Auf was beziehst Du Dich?
Oh je, wir dürfen in diesem Jahr sogar mit einem „aktuellen“ Gutachten kommen, welches dem Amtsarzt vorgelegt wird. Habe gefragt, ob Rollstuhlfahrer auch nachweisen müssen, dass sie „Immer Noch Nicht Laufen Können“, aber darauf ging man nicht ein. Was für eine traurige Welt 🙁
Zum Thema Jugendamt in Hessen: Den Umgang dort habe ich persönlich als sehr „schwierig“ erlebt. Da der Autist, der Hilfe benötigt, nicht verstanden wird, führte die Hilfe in unserem Falle auch zu keinem brauchbaren Ziel.
Zum Thema Autismus-Verband: Mir ist unklar, ob ich nun als Einzelperson Mitglied im Regionalvervand bin oder ob die Familie Mitglied ist. Letzteres wäre richtig, weil ich es richtig finde, dass mein Sohn (der dieses Jahr 25 wird) dort Mitspracherecht hat und auch das Stimmrecht für die Familie ausüben kann und nicht bei Mitgliederversammlungen als Gast geführt wird. Wie du es oben sagtest, ist es mir sehr wichtig, im Verband die Autisten zu Wort kommen zu lassen. Der Verband besteht ja nun schon lange nicht mehr nur aus Eltern mit Kleinkindern.
Zitat: „Nach Beendigung der stationären Therapie, die in schweren Fällen durchaus ein bis zwei Jahre dauern kann, ist die Überleitung in die ambulante Behandlung sehr wichtig. Autisten neigen dazu, in ihrer alten familiären Umgebung wieder in alte Verhaltensweisen zurückzufallen. In schwierigen Fällen sind die Betreuer schon für mehrere Tage mit in die Familie gegangen, damit die neuerworbenen Fähigkeiten nicht sofort wieder in Vergessenheit gerieten.“
DAS ist das Wissen, dass einige Autismusbeauftragte SO auf Elternabenden als Erstvorstellung vor der versammelten Elternschaft von sich geben (passiert vor 3 Jahren). Mit dem Hinweis „wenden sie sich an mich, wenn es zu Problemen kommt => und die werden kommen“.
Und das ist NRW! Es ist nicht so verschriftlicht, aber es wird so kommuniziert!
1-2 Jahre stationäre Therapie 🙄 🙄 , bei uns haben 14 Wochen ausgereicht, die Vertrauensbaisis Kind – Eltern erhelblich zu stören!!!! 🙄
Und das Wissen des damaligen Klinikpersonals war grottenschlecht!!!!
Von „aktuellen“ Gutachten ist hier auch immer die Rede. Sei es Arbeitsamt oder Versorgungsmat für den SBA. Mit 18 ist man schließlich auf einmal nicht mehr autistisch *Sarkasmus off*
Ein offener Brief an den Bund und an die Länder wäre hier enorm wichtig. Auf den Seiten der AOK stand auch vor kurzer Zeit noch solch ein „Schrott“.
Zum Thema SPFH,
das ist auch in NRW gängie Methode. Muss doch erst überprüft werden, ob die „Kühlschrankeltern“ ihren Kindern überhaupt gerecht wird oder ob sie nicht die „Auslöser“ sind. 🙄
Haben wir alles durch. Schließlich sind wir jetzt seit 4 Jahren im „System“.
HPG’s sind übrigens dazu gemacht (und es gibt sie auch beim Sozialamt!!! , zu überprüfen, ob die Wirtschaftlichkeit der Hilfe nachweisbar ist und ob man die Hilfe reduzieren kann.
Viele Hilfen werden nach 2 Jahren eingestellt. Dann muss es laufen! Oder man hat Pech!!
Hilfen und Anlaufstellen für Eltern und deren Kinder nach der Diagnose gibt es nicht! Wartezeiten auf Therapieplätze betragen 6 – 12 Monate. Schulplätze (wenn man aufgrund „schlechtem“ Sozialverhalten auf der alten Schule keine Chance mehr sieht) haben eine ähnlich lange Wartezeit.
Häufiges Ziel der Hilfen ist:
„Das Kind muss raus aus der Familie“
Wer sich wehrt, wer eine eigene Meinung hat, der muss Kraft und Geld und Nerven haben!!!
Wir haben 16 Monate nach Diagnosestellung gebraucht, um die Schulbegleitung und einen Schulplatz zu bekommen!
@ Aleksander
ich kann Dir privat gerne unsere komplette Geschichte zukommen lassen. Und sei Dir gewiss, aufgrund meiner Forumstätigkeit weiß ich, dass wir KEIN Einzelfall sind. Bundesweit gibt es dies sehr häufig!! Nur wenige Eltern haben die Kraft, dies öffentlich zu machen und sich zu wehren.
Und es gibt Jugendämter, die haben noch rudimentäreres Wissen, als das von Dir verlinkte. Der Flyer ist absolut schrecklich!
Ich sagte ja, gegen die Lobbyisten anzukommen ist sehr schwer. Aber notwendig!
Hallo Aleksander,
wenn Du im Bildungsserver Asperger Autismus eingibst, findest Du einige Links zu einer Förderschule. Vielleicht wäre dies noch eine Ideem Kontakte zu knüpfen. Auf der Schulseite gibt es die gängigen Links zu fast allen bekannten Autismusforen!
Viele Grüße
Anita
Ich habe gelernt, keiner Behauptung zu glauben, sofern sie nicht mit Fakten unterlegt ist.
Deswegen habe ich auch überprüft, wie man zu diesem Interview kommt.
Das ist der Link, von dem man zum Interview gelangt:
http://www.lwv-hessen.de/webcom/show_article.php/_c-370/_lkm-912/i.html
Die Navigation ist: Home\Service\“Was ist das?“ ( Quasi das Glossar der Seite)
Wie man auf dieser Seite sehen kann, ist der Artkel (zum Stichwort „Autismus“) vom Jahr 1991!
Das Copyright von 2014 bezieht sich auf die Gestaltung/Form der Homepage, nicht aber auf die Inhalte.
Eigentlich gehört das Interview in die Archivseiten des Homepage.
Ich vermute aber, dass keiner der (Inhalts-) Verantwortlichen das als wichtig / dringend erachtet.
Mein Vorschlag:
Sende doch einen Änderungswunsch an den Inhaltsverantwortlichen, mit einem aktuellen Inhalt zum Stichwort „Autismus“.
(http://www.lwv-hessen.de/webcom/show_page.php/_c-234/_nr-1/_lkm-287/i.html
/ Elke Bockhorst )
Das wäre dann eine Chance für dich, das der Verband und auch die Seitenbesucher, deine Sicht kennen / übernehmen könnten.
Gruss Geralt
Hallo,
ich habe ja extra dazu geschrieben das der Text vor 1993 entstanden sein muss. Das die Informationen extrem veraltet sind ist aber aus dem Text nicht ersichtlich. Und darin liegt der Fehler am Ganzen.
Grüße
Aleksander
Ich bin gerade einfach nur fassungslos, dass man sich scheinbar nicht informieren möchte und das slebst beim Autismusverband, denn es kann doch nicht sein, dass generell jedem Autisten ein eigenständiges Leben aberkannt wird…. :'( LG Sabrina
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/dokumentationen/dokumente_95/jugendf_rderung/20121205/20121205_4_Systematik_des_Entscheidungsprozesses_bei_Auffaelligkeiten_innerhalb_der_OGS.pdf
beim LVR findet man nichts eindeutiges zu Autismus. Nur die obige PDF, die das „Spießroutenlaufen“ verdeutlicht. solch ein Vorgang (von der Auffälligkeit bis zur Hilfe) kann 1 – 2 Jahre dauern.
Beim Landschaftsverband Westfallen-Lippe gibt es eine PDF als Übersicht über Behinderungen, die etwas sinniger ist.
GsD habe ich solch allgemeine Info’s wie in dem oben verlinkten Flyer nicht gefunden.
Allerdings kann man auch keine wirklichen Hilfen dort finden. Es werden nur Einrichtungen oder Kliniken genannt.
@ Johannes und Aleksander
Schulzeitverlängerung für Asperger-Autistin
Das Urteil ist derzeit leider nur vorläufig. Mich wundert, dass es vorerst genehmigt wurde, da das Verfahren an die erste Instanz zurückgegeben wurde.
Es ist allerdings ein sehr wichtiges Urteil!
Auch wichtig wäre hierbei, wenn die Schülerin zusätzlich noch eine Begleitung hat, ob dann die Ämter verpflichtet wurden, diese auch für diese Zeit zu zahlen!
Denn über die Nichtfinanzierung der Schulbegleitung kann es dazu kommen, dass die Verlängerung der Schulzeit somit hintergangen werden könnte.
Wenn Ihr beide also etwas dazu lesen solltet, etwaige Rechtskräftigkeit des Urteil und Finanzierung der Schulbegleitung, dann schreibt es doch bitte hier. Es ist zwar „nur“ Sachsen“ könnte mir aber bei einer etwaigen Argumentation helfen! 😉
Viele Grüße und Danke im voraus
Anita
Hier noch die aktuellen Informationen zu dem Urteil aus Sachsen
http://www.123recht.net/Saechsischer-Verfassungsgerichtshof-staerkt-Rechte-von-Schuelern-mit-Behinderungen-__a155599.html
http://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2014_020_IV/2014_020_IV.pdf
Zitat:
„Die Beschwerdeführerin zu 3) habe ein Recht auf eine zeitlich verlängerte Beschulung mit einem an ihre Behinderung angepassten, reduzierten wöchentlichen Unterrichtspensum, weil allein eine solche Dehnung der Oberstufe als Fördermaßnahme ihren behinderungsbedingten Nachteil kompensieren und den erfolgreichen Besuch der Oberstufe ermöglichen könne. “
Leider gibt es noch keine weitere Entscheidung hierzu. Sie berufen sich hier
Zitat: “ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verstoße zudem gegen das Will
kürverbot Art. 18 SächsVerf und gegen den Grundsatz der Chancengleichheit.“
Immerhin etwas.
In Sachsen sind in der gym. Oberstufe scheinbar keine Hilfen zugelassen. O-Ton: Wer es so nicht schafft, hat kein Recht Abi zu machen. mein bruder hat lrs , er bekommt auch keine hilfen, obwohl deutsch und englisch echt schwer für ihn sind.
wegen meiner as-diagnose haben ich einige merkzeichen aus der kindheit wiederbekommen .. das jc stellt wegen der merkzeichen meine arbeitsfähigkeit in frage. ich soll eu-rente beantragen, dabei hab ich gar keinen anspruch. wen ich den antrag nicht ausfülle, droht sanktion,,,
ein notwendiger umzug wird nicht bewilligt vom jc. du, quergedachtes, kennst du dich mit §§§ zu den wfbm aus? erwerben wfbm-beschäftigte rentenansprüche.?
Sorry da kann ich keine Auskunft geben 🙁